Bescheinigungen
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Freistellungsbescheinigung
Finanzamt Frankfurt a.M. III
Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß §48b Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG).
Gültig vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2025.
Nachweis zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers
Finanzamt Frankfurt a.M. III
Nachweis zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen im Sinne des §13b Abs.2 Nr.4 UStG
Gültig vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2025.
Handwerkskammer
Handwerkskammer Rhein-Main - Frankfurt a.M.
Eintragung in der Handwerksrolle mit dem Elektrotechniker-Handwerk. Die Eintragung erfolgte gemäß § 7 Abs. 1 der Handwerksordnung.
Gültig seit dem 19.11.1948.
